Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Teil 1: Job-Suchende (mwd)
Teil 2: Unternehmen

 
TEIL 1
1.1 Der Vertrag zwischen uns und dem/der Job-Suchenden kommt zustande, wenn der Auftrag von uns ausgeführt wird.
1.2 Für die Arbeitsvermittlung gilt der Vermittlungsvertrag oder eine Vereinbarung.
Job-Suchende, die über einen Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS-MPAV, ausgestellt durch Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter, Optionskommunen) verfügen, bleiben mit Übergabe des AVGS-MPAV kostenfrei.
1.3 Vermittlungsvertrag oder Honorarvereinbarung sind beendet und erfüllt, wenn ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist.

 
TEIL 2
2.1 Der Vertrag zwischen uns und dem Unternehmen kommt zustande, wenn der Auftrag schriftlich, per Mail bestätigt oder der Auftrag von uns ausgeführt wird.
Das Honorar ergibt sich aus der Vereinbarung.
Vermittlungen auf AVGS-MPAV-Basis sind für ein Unternehmen kostenfrei.
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Unternehmens werden nicht Vertragsbestandteil, außer, es wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.3 pa-partner stimmt alle notwendigen Schritte zur Kandidat(inn)ensuche mit den/die Auftraggeber/in ab, bis zum Vertragsabschluss.
Die Leistungen können u.a. folgende Bereiche umfassen:
I. Aufnahme Anforderungsprofil/ Personalsuchauftrag
II. optional Stellenanzeige (Text, Layout, Veröffentlichung)
III. optional Beratung
IV. vollumfängliche Bewerber(innen)administration
V. Recherche und Auswahl nach Vorgabe / Matching
VI. Eignungsfeststellung
VII. Terminkoordination
VIII. Vorstellung persönlich und fachlich geeigneter Kandidat(inn)en
IX. Unterstützung beim Vorstellungsgespräch und bei der Entscheidungsfindung
X. Integrationsbetreuung

 
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Daten und Informationen der Kandidat(inn)en ausschließlich zum Zwecke der Personal-Findung zu nutzen und vertraulich zu behandeln.
2.4 Das Unternehmen stellt pa-partner relevante Informationen zur Stellenbesetzung zur Verfügung und unterstützt P&A, nach Erfordernis.
Das Unternehmen informiert pa-partner spätestens drei Tage nach erfolgtem Arbeitsvertragsabschluss. Im Falle von AVGS-Abrechnung ist eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung erforderlich.

 
Grundsätzliche Honorarleistungen sind nachfolgend gefasst:
Kommt kurzfristig oder nach 1-6 Monaten nach Bewerber(innen)vorstellung zwischen dem Unternehmen, bzw. einer wirtschaftlich verbundenen Firma, ein Arbeitsverhältnis zustande, so gilt dies als Vermittlung.
2.5 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von pa-partner sind umgehend nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.
2.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise nichtig sein, so wird die Wirksamkeit im Ganzen nicht berührt.
Gilt eine neue wirksame Bestimmung als vereinbart, dann nach dem Kriterium der von den Parteien wirtschaftlich Gewollten.

 
pa-partner, Konstanzer Str. 15, 10707 Berlin
T: 030 – 555 70 842, M: kontakt@pa-partner.de